Allgemeine Geschäftsbedingung Mannis-Fahrradverleih Malente

1.Das Fahrrad und seine Nutzung

       Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an,dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten,mängelfreiem und sauberen Zustand befindet.

                 2. der Mieter das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften,insbesondere der Straßenverkehrsordnung,benutzen.

3.Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.

4.Der Vermieter empfiehlt zum Schutz vor Kopfverletzungen einen Fahrradhelm zu tragen

       5.Der Mieter verpflichtet sich,das Fahrrad pfleglich unter Beachtung der technischenRegeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.Das Fahrrad muß außerhalb geschlossener Räume an einem festen Gegenstand (Zaun,Laterne etc.) gesichert werden.

      6.Der Mieter verpflichtet sich,in der Mietzeit aufgetretene Mängel  bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.

7.Reparatur

Bei Schäden wie z.B.Schlauch und Reifendefekte,etc.trägt der Mieter die Kosten.

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8.Rückgabe des Fahrrades

Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters und der vereinbarten Uhrzeit (Rückgabe bis 18:00 Uhr)

9.Eine Verlängerug der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor der Ablauf der Mietzeit.

10.Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben,hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag  den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.der Vermieter ist berechtigt,innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades,aufgetretene Mängel,für die der Mieter haftbar ist,ihm in Rechnung zu stellen

11.Diebstahl

 Der Mieter ist verpflichtet,dem Vermieter unverzüglich zu benachrichten,wenn  

das Fahrrad durch einen Diebstahl abhanden gekommen ist. Kosten  und Wiederbeschaffung und Mietausfall sind vom Mieter zu tragen.

12.Stornogebühren

Bei nichteinhaltung von Reservierungen werden folgende Stornogebühren fällig:

2 Tage vor Leihbeginn 50% des Verleihpreises

1 Tag  vor Leihbeginn 75% des Verleihpreises

am Leihtag 100% des Verleihpreises.

Auch bei Schlechtwetter werden die Stornogebühren fällig.

 

13.Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

Sollten einzelne der Vertagsbestimmungen unwirksam sein oder werden,so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Gerichtsstand ist Eutin

 

 

 

 

 

 

Seit Januar 2008